Kondolenz & Trauerpoesie

Beileid ausdrücken – Richtig und Falsch

Kennen Sie das? Sie möchten Ihr Beileid zu einem Trauerfall ausdrücken und es kommen Ihnen einfach keine passenden Worte in den Sinn. Alles erscheint zu banal, abgenutzt oder auf der anderen Seite zu pathetisch.

Unser Tipp:

Bleiben Sie so authentisch wie möglich. Auch wenn es schwerfällt, schreiben oder sagen Sie am besten genau das, was Sie fühlen. Manchmal ist es auch gut, einfach zu sagen, dass einem die Worte fehlen. Jede noch so kleine Aufmerksamkeit, Geste oder Gefühlsregung wird den Menschen, die in Trauer sind, helfen.

Zitate und Trauerpoesie

sind eine gute Hilfestellung. Denn was die großen Dichter und Denker vor uns gedacht haben, trifft meistens bis in die heutige Zeit den Kern dessen, was wir auszudrücken versuchen.

Das Geheimnis der Liebe ist größer als das Geheimnis des Todes.
Oscar Wilde

Der Mensch, den wir liebten, ist nicht mehr da, wo er war,
aber überall, wo wir sind und seiner gedenken.
Aurelius Augustinus

Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt, der ist nicht tot, der ist nur fern.
Tot ist nur, wer vergessen wird.
Immanuel Kant

    

Wenn Ihr mich sucht, sucht mich in Euren Herzen.
Habe ich dort eine Bleibe gefunden, lebe ich in Euch weiter.
Rainer Maria Rilke

Erinnerungen sind kleine Sterne, die tröstend in das Dunkel unserer Trauer leuchten.
Unbekannter Verfasser

Wenn ich tot bin, darfst du gar nicht trauern.
Meine Liebe wird mich überdauern
und in fremden Kleidern dir begegnen
und dich segnen.
Joachim Ringelnatz

Testament & Erbe 

Wer erbt was und wie viel?

Die Erbfolge ist in Deutschland gesetzlich geregelt und findet immer dann Anwendung, wenn kein Testament vorliegt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Erbfolge unterscheidet nach Erben 1. Ordnung bis hin zu Erben 5. Ordnung.
  • Erben 1. Ordnung sind Kinder und Enkel, danach folgen in 2. Ordnung Eltern und Geschwister, dann die Erben 3. Ordnung Onkel, Tanten und Großeltern.
  • Grundsätzlich erben zunächst die Verwandten 1. Ordnung. Sollten diese verstorben sein, geht das Erbe an die Verwandten 2. Ordnung usw.
  • Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften gelten Sonderregelungen, abhängig vom Einzelfall (Ehevertrag, Kinder etc.).

Wann brauche ich ein Testament?

Ein Testament ist immer dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge keine Anwendung finden soll. Wen möchten Sie bei Ihrem Erbe berücksichtigen? Gibt es besondere Wünsche in Bezug auf Ihr persönliches Eigentum, vielleicht im Hinblick auf wertvollen Schmuck oder Erinnerungsstücke?

Ein Testament verfassen

Ein privates Testament muss eigenhändig handschriftlich verfasst sein, trägt Ihren kompletten Vor- und Zunamen, das Datum und den Ort und es muss ebenfalls eigenhändig unterschrieben sein. Verwahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort und informieren Sie Ihre nächsten Angehörigen über den Aufbewahrungsort.

Ein öffentliches Testament hingegen wird vom Notar aufgesetzt, beglaubigt und amtlich verwahrt. Das öffentliche Testament ist mit Kosten verbunden, aber die Rechtswirksamkeit ist dabei in jedem Falle gegeben und diese Vorgehensweise ist der sicherste Weg.

Hinweis: Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.

Digitaler Nachlass

Was passiert mit dem E-Mail-Konto nach meinem Tod?

Die digitalen Hinterlassenschaften eines Verstorbenen sind für Angehörige meist nur selten zugänglich und damit im Sterbefall nicht kontrollierbar. Mit dem Online-Schutzpaket können Sie als Angehörige den digitalen Nachlass einfach ermitteln und entsprechend regeln lassen. Einfach, sicher und in allen wesentlichen Bereichen des Internets.

Jeder, der das Internet nutzte, hinterlässt nach seinem Tod einen persönlichen digitalen Nachlass. Dieser ergibt sich aus der digitalen Identität, die alle gespeicherten Daten zur Person beinhaltet und dementsprechend sehr individuell ist. Dabei sind gerade extern hinterlassene Daten, also z. B. bei Internetunternehmen und -portalen, für Angehörige von Bedeutung:

  • Persönliche Daten
  • Nutzerkonten und -profile
  • Mitgliedschaften, Verträge und Abonnements
  • Guthaben

Wen betrifft der digitale Nachlass?

Wie jede andere Form des Nachlasses betrifft auch der digitale Nachlass vor allem die Angehörigen und Erben. Und zwar immer dann, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten das Internet nutzte. Ungeregelt birgt der digitale Nachlass für jeden Angehörigen das Risiko einer Reihe von finanziellen Nachteilen und insbesondere in der Trauerzeit weitere vermeidbare Unannehmlichkeiten. Gleichzeitig gehen dann auch wertvolle Erinnerungen und Vermögenswerte verloren.

Können Angehörige den digitalen Nachlass selbstständig regeln?

Voraussetzungen für eine selbständige Regelung durch die Angehörigen sind die Kenntnis der digitalen Identität und der Zugriff auf die Nutzerkonten des Verstorbenen. In der Regel liegt beides nicht oder nicht vollständig vor. Die Internetnutzung hat sich zudem in wenigen Jahren so drastisch verändert, dass eine sichere Regelung durch die Angehörigen selbst immer schwieriger bis unmöglich wird.gehen dann auch wertvolle Erinnerungen und Vermögenswerte verloren.

Organspende

Fragen und Antworten zur Organspende

Das Thema Organspende wird derzeit wieder intensiv diskutiert und wurde auch von der Politik aufgegriffen. Immer noch gibt es zu wenig Menschen, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen möchten und bereit sind, einen Organspendeausweis auszufüllen. Angesichts der Tatsache, dass alle acht Stunden ein Mensch verstirbt, weil kein Spenderorgan zur Verfügung steht, ist die Diskussion um eine etwaige Verpflichtung zur Organspende nachvollziehbar.

Wir möchten Sie ermutigen, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Alle wichtigen Infos finden Sie hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/organspende.html

Patientenverfügung

Wie verfasse ich eine Patientenverfügung?

Falls Sie durch einen Unfall oder durch krankheitsbedingte Einschränkungen nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen selbst zu fällen, ist es hilfreich, vorher eine Patientenverfügung verfasst zu haben.

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen für Sie getroffen werden sollen.

Die Verfügung muss deutlich Ihren Willen für die entsprechende Entscheidung zum Ausdruck bringen. Je nach Krankheits- oder Pflegezustand gibt es verschiedene Optionen, die Sie auswählen. Damit ist die Patientenverfügung für behandelnde Ärzte und das Pflegepersonal, aber auch für Gerichte und Betreuer rechtlich verbindlich.

Konkrete Hilfestellung und Textbausteine für das Verfassen einer gültigen Patientenverfügung finden Sie hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung.html

Online Service

Hilfreiche Online-Services im Trauerfall

Bei Junge Bestattungen sind wir nicht nur persönlich für Sie da, sondern unterstützen Sie auch rund um die Uhr online in unserem digitalen Kunden-Center.

Hier können Sie viele wichtige Dinge im Trauerfall per Mausklick regeln, Erinnerungen an den Verstorbenen bewahren und auch Ihre Trauerdrucksachen mit uns abstimmen. Zu jeder Zeit, bequem von zu Hause aus. Selbstverständlich stellen wir Ihnen auch gerne alle Online-Services persönlich vor – wir freuen uns auf Ihren Anruf: 07150 - 91 8 9250.

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